Mannheimer Institut für Personal und  Management der Bundeswehr (MIP)
 

Das MIP 

Das MIP hat sich als Arbeitsgemeinschaft der Lehrenden der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung - Fachbereich Bundeswehrverwaltung in Mannheim gegründet. Es hat sich zum Ziel gesetzt, zur Weiterentwicklung von Lehre und Studium eine Plattform für einen steten Austausch zwischen Wissenschaft und Berufspraxis sowie anwendungsbezogene Forschungsvorhaben am Fachbereich Bundeswehrverwaltung zu etablieren. Aktuelle, relevante Themen und Fragestellungen des Personalmanagements sollen hierbei unter Beachtung der Rechtsprechung wissenschaftlich und zugleich problemorientiert mit hohem Praxisbezug aufbereitet werden. Dies setzt eine enge Partnerschaft (Kooperation) mit den in der Bundeswehr mit Aufgaben des Personalmanagements betrauten Stellen voraus. Zudem wird ein Zusammenwirken mit anderen Forschungseinrichtungen innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes angestrebt.

Aufgaben aus dem breiten Spektrum des Personalmanagements gehören zu den zentralen Themen in der beruflichen Praxis des öffentlichen Dienstes. Folgerichtig stellt das Recht des öffentlichen Dienstes und alle damit zusammenhängenden Fragestellungen einen erkennbaren Schwerpunkt der Ausbildung am Fachbereich Bundeswehrverwaltung dar. Dieser umfasst neben den Lehrgebieten Beamtenrecht, Arbeits-, Tarif- und Sozialversicherungsrecht sowie Wehrrecht auch eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Besoldungsrecht, dem Versorgungsrecht und dem Reise- und Umzugskostenrecht. Zudem bestehen interdisziplinäre Bezüge, etwa in die Betriebswissenschaftslehre hinein oder in den Bereich Psychologie/Soziologie. Der Fachbereich Bundeswehrverwaltung kann daher in der Summe einen in der Ausgestaltung wohl einmaligen interdisziplinären Kompetenzcluster zu Themen des öffentlichen Dienstrechts vorweisen.

Mit dem MIP sollen diese Kompetenzen des Fachbereichs Bundeswehrverwaltung nunmehr formell gebündelt und für das Personalmanagement der Bundeswehr und deren Mitarbeitende konkret nutzbar gemacht werden.

Rahmenbedingungen

Die Bundeswehr ist einer der größten und attraktivsten Arbeitgebenden in Deutschland. Die ausgesprochene Heterogenität des Personalkörpers, der neben den verschiedenen Statusgruppen von Beamt:innen, Soldat:innen und Tarifbeschäftigten mit ihren jeweils spezifischen rechtlichen Hintergründen auch nahezu alle denkbaren Berufsbilder umfasst, stellt für das Personalmanagement der Bundeswehr eine außerordentliche Herausforderung dar, wie sie kaum ein anderer öffentlicher Arbeitgebender zu meistern hat.

Zum Stichtag 30.06.2021 gab es ca. 5,1 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Allein der Bund beschäftigte ca. 521.400 Personen in unterschiedlichen Rechtsverhältnissen. Diese verteilten sich wie folgt:

37,3 %

BEAMT:INNEN UND RICHTER:INNEN (194.700)

29,8 %

ARBEITNEHMER:INNEN (155.300)

32,9%

BERUFS-/ ZEITSOLDAT:INNEN (171.400)*

*Hinzu kommen noch diejenigen, die den sogenannten “Freiwilligen Wehrdienst” ableisten.

Neben den genannten Soldat:innen sind allein in der Bundeswehr zurzeit 24.748 Beamt:innen, 50.697 Arbeitnehmer:innen und 6.369 Beamtenanwärter:innen und Auszubildende beschäftigt.

In diesem Kontext entstehen hinsichtlich des Personalmanagements demnach zahlreiche Fragen, die es wissenschaftlich zu begleiten gilt.

Ziele und Aufgaben des MIP

Unter den Begriff Personalmanagement fallen zunächst alle Fragen der Personalplanung  und der Personalwirtschaft. Zu Fragen der Personalplanung zählen die Begründung, Durchführung, Beendigung und Abwicklung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses sowie die Planung zukünftiger Personalmaßnahmen. Die Personalwirtschaft befasst sich dabei insbesondere mit der Personalbedarfsplanung, Personalplanung, den Personalkosten, dem Personalhaushalt, der Aufgabenbewertung sowie weiteren personalrechtlichen und personalpolitischen Angelegenheiten.

Eine sachgerechte Behandlung dieser Fragestellungen macht es erforderlich, ihr sich in einer breiten - auch interdisziplinären Betrachtung - anzunehmen. Zudem gilt es, einen Blick über das Personalmanagement der Bundeswehr und des öffentlichen Dienstes im Allgemeinen hinaus zu wagen und Entwicklungen in der Privatwirtschaft zu beleuchten. Das MIP setzt sich zum Ziel, die Praxis zu vernetzen und sie bei ihren Aufgaben wissenschaftlich und zugleich konkret anwendungsbezogen zu unterstützen. Dies wird unter anderem durch die Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung geschehen.

Dabei geht es vor allem anderen um eine praxisnahe, an den tatsächlichen Problemstellungen orientierte Beratung. Insbesondere sollen Konsequenzen von Entscheidungen für die praktische Personalarbeit verdeutlicht und Lösungsansätze für eine rechtssichere und zweckmäßige Aufgabenwahrnehmung aufgezeigt werden. In diesem Zusammenhang sind Handlungsvorschläge für die Praxis zu erarbeiten, die sich in anwendungsbezogenen Lehrkonzepten und Schulungen für die Praxis widerspiegeln können. Wesentliches Ziel ist es, für die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes gemeinsame und nachhaltige Konzepte für die Praxis zu entwickeln. Dabei verfolgt das MIP die Absicht, mit den Dienststellen der Bundeswehr eng zusammenzuarbeiten.

Eine auf die Bedürfnisse der Dienstbehörde fokussierte Forschung, die die Identifizierung praxisrelevanter Fragestellungen durch konkrete Ansprache der handelnden Behörden und Behördenmitarbeitenden leisten und lösungsrelevante Angebote entwickeln kann, wird folglich die Kernaufgabe des MIP sein. Das MIP ist hierfür mit Blick auf die vorhandene, vielseitige Fachexpertise als Institution bestens geeignet. Dabei wird sich die Arbeit des Instituts nicht auf den Bereich der Bundeswehr beschränken, sondern den gesamten öffentlichen Dienst betrachten.
 

Unsere Themen im Einzelnen

Das Personalmanagement erfasst - wie oben beschrieben - alle im Zusammenhang mit der Personalplanung und Personalbewirtschaftung entstehenden Fragen, die es in ihrer Gesamtheit zu erfassen gilt.

Die Arbeitswelt 4.0 wird vor allem durch die Digitalisierung geprägt. Prozesse werden digital unterstützt oder komplett automatisiert. Menschen können zeit- und ortsunabhängig arbeiten. Mit Blick auf die geschilderten Rahmenbedingungen ergeben sich daraus für das Personalmanagement der Bundeswehr konkrete Handlungsfelder in den Bereichen demografischer Wandel, Digitalisierung und Wertewandel. Die genannten Personalumfänge verdeutlichen zudem die besondere Bedeutung der Nachwuchsgewinnung für den Arbeitgebenden Bundeswehr. Hinzu treten Fragen der Personalbindung und der Notwendigkeit eines zeitgemäßen Employer-Branding.

Alle Fragestellungen gilt es innerhalb der nachfolgenden Säulen des Rechts des öffentlichen Dienstes zu reflektieren:

Überblick über die Themen, mit denen wir uns befassen

Die Gesichtspunkte der entsprechenden Säulen gilt es jedoch nicht nur isoliert zu betrachten. Anliegen des MIP ist es auch, Querverbindungen zwischen diesen zu erarbeiten und zu untersuchen.

Hinzu treten anlassbezogene Betrachtungen des Besoldungs-, Versorgungs- und Reise-Umzugskostenrechts. Auch sind die Rechte der Personalvertretungen, der Gleichstellungsbeauftragten bzw. der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen zu berücksichtigen. Der von vornherein interdisziplinäre Ansatz macht die Einbeziehung weiterer Studiengebiete jederzeit möglich.

Das Personalmanagement wirft insbesondere Fragen zu Personalgewinnung, -bindung und -führung unter Berücksichtigung von Themen wie "Diversity" und "Vielfaltsmanagement" auf. 

Obwohl das Thema Vielfalt in Organisationen und in der öffentlichen Debatte u.a. aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangels inzwischen zu den Trendthemen gehört, steckt die Umsetzung häufig noch in den Kinderschuhen. Umfassende Diversity-Strategien sind zurzeit noch selten etabliert, möglicherweise weil noch Forschungsergebnisse zu den Auswirkungen, zum Aufwand, zum Einführungsprozess etc. fehlen. 

Die erfolgreiche Etablierung von Vielfaltsmanagement sollte als Prozess verstanden werden und umfasst neben der Zielsetzung, die Analyse der Ausgangssituation (Status Quo), die Planung der Strategie, die konkrete Umsetzung von Maßnahmen sowie die Erfolgsmessung der durchgeführten Maßnahmen (vgl. nachfolgende Abbildung)

Diversity-Management als Prozess (in Anlehnung an Charta der Vielfalt)

Mutual Learning durch das Mannheimer Forum für Personalmanagement und eine regelmäßige Kolumne

Die Ergebnisse der Arbeit sollen in regelmäßigen Veröffentlichungen dokumentiert werden. Vor diesem Hintergrund erscheint in den Unterrichtsblättern für die Bundeswehrverwaltung (Zeitschrift für Ausbildung, Fortbildung und Verwaltungspraxis für die Bundeswehrverwaltung) eine regelmäßige Kolumne zu aktuellen Entwicklungen und Rechtsprechung aus den oben genannten Bereichen.

Zur gesteigerten Außenwahrnehmung des MIP und seiner Vernetzung in alle relevanten Bereiche sind zudem regelmäßige Tagungen unter dem Arbeitsnamen „Mannheimer Forum für Personalmanagement“ geplant. Weitergehende Informationen zu der ersten Tagung, die am 18. und 19.05.2022 an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung - Fachbereich Bundeswehrverwaltung stattfand, finden Sie hier.  

Zielsetzung des Mannheimer Forums für Personalmanagement

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