Kolloquium
zum
Urheber- und Medienrecht
Was heißt Recht am eigenen Bild? Wer ist dessen Urheber? Wer gilt als Urheber eines mittels Künstlicher Intelligenz kreierten Werkes? Wie sind die Spielregeln eines Interviews? Was bedeutet Quellenschutz? Darf ich zitieren oder zitiert werden?
Diese und weitere hochaktuelle, spannende und zugleich praxisrelevante Fragen zum Urheber- und Medienrecht beantworteten die Rechts- und Fachanwälte Dr. Constantin Rehaag, M.A. (Partner, Dentons Frankfurt) und Philipp von Mettenheim im Rahmen des am 12.10.2023 in Kooperation mit Ministerialrat Dr. Christian Raap (Referatsleiter R III 5, Bundesministerium der Verteidigung) stattfindenden Kolloquiums.
Die Organisation sowie Ausrichtung der Veranstaltung oblag hierbei dem Mannheimer Institut für das Personalmanagement der Bundeswehr (MIP) als Teil der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung - Fachbereich Bundeswehrverwaltung (HS Bund - FB BWV), welches als Plattform für „Mutual Learning“ zwischen Praxis, Wissenschaft, Rechtsprechung und Wirtschaft fungiert.
Wir freuen uns, dass wir Sie in Mannheim begrüßen durften!
Das Programm der Veranstaltung können Sie hier einsehen.
Weitergehende Informationen können Sie hier abrufen:
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